Deutschland ist eine Rechtsstaat. Ist das vom Prinzip sehr zu begrüßen, hat es leider auch die Auswirkung dass im Laufe der Zeit sehr viele Gesetzte entstanden sind, welche von Laien nicht mehr durchblickt werden können. So wird der Gang zum Anwalt und vor Gericht immer häufig notwendig um Sachverhalte klären zu lassen, oder sich seiner Rechte zu erwehren oder diese zu erkämpfen.
Sollten Sie von dieser Problematik betroffen sein, sind Sie hier richtig, denn wir werden hier ein umfangreiches Informations und Hilfeportal erstellen.
In Deutschland ist die Anwaltdichte - praktizierende Anwälte pro Einwohner - mit ca. 530 sehr hoch. Hochgerechnet gibt es somit ca. 150.000 praktizierende Anwälte in Deutschland. Anwälte haben Fachgebiete denn das deutsche Recht ist umfangreich und es ist kaum möglich für einen einzelnen Anwalt die Feinheiten aus allen Fachgebieten zu kennen.
Von der Rechtsanwaltskammer wurden Fachanwaltschaften eingeführt. Anwälte die diesen Titel führen dürfen, müssen über gutes Wissen und eine ausreichende Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet den Nachweis erbringen. Somit ist eine gewisse Qualität gewährleistet.
Natürlich kann jeder Anwalt in jedem Fachgebiet tätig sein. Allerdings ist durch die Problematik des umfangreichen deutschen Rechts es leicht möglich dass Anwälte in gewissen Bereichen sich seit Jahren nicht mehr eingelesen haben und natürlich entsprechend viel Zeit brauchen um wieder auf den aktuellen Stand zu kommen. Oft ist es auch so dass Anwälte, wenn Sie kontaktiert werden und in einem Fachgebiet tätig werden sollen welches nicht Ihrem normalen Betätigungsfeld entspricht, den entsprechenden Kunden lieber an einen Kollegen verweisen. Oft ist dies aber auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht der Fall und so sollte man sicher stellen, dass der konsultierte Anwalt in dem benötigten Gebiet auch unlängst tätig war.
Natürlich interessieren all jene Betroffenen die zum erstem Mal mit dieser Problematik in Kontakt kommen zuerst einmal die Kosten. In Deutschland gibt es ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz ist relativ umständlich und regelt die Anwaltssätze entsprechend der erbrachten Leistung. Diese Leistungssätze werden dann unterschieden in den verschiedenen Fachgebieten und sind für einen Laien kaum nachzuvollziehen. Zivilrechtlich orientieren sich die Leistungssätze am Streitwert während strafrechtlich die Art des Verfahrens von wesentlichen Interesse für die Leistungssätze ist.
Umständlich und wenig aussagekräftig ist dieses Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und so gibt es auch die Möglichkeit eine individuelle Vergütungsvereinbarung auszuhandeln.
Auf jeden Fall sollten dieses Thema bei der ersten Sitzung besprochen werde. Es wird nicht jeder Anwalt sofort eine Summe nennen können was zu erbringen ist. Aber es sollte spätesten in der zweiten Sitzung nachdem er sich mit der Sachlage vertraut gemacht hat eine grobe Kostenschätzung abgeben können was eine entsprechende Vertretung und Arbeitsleistung kosten wird.